- Hauptintervenient
- сущ.
юр. третье лицо с самостоятельными требованиями
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Hauptintervention — bezeichnet die prozessuale Situation, bei der ein Kläger und ein Beklagter über eine Sache oder ein Recht streiten, und ein Dritter tritt in den Rechtsstreit ein, weil er glaubt, selbst Inhaber der strittigen Rechte bzw. Ansprüche zu sein. Die… … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia